Wissenswertes

 

Mitgliedschaft, Anmeldung

Möglich für alle Kinder frühestens ab 2,5 Jahren. Die Spielgruppe heisst auch auswärtige Kinder willkommen.

Für die Eltern der Kinder, welche die Spielgruppe besuchen, wird automatische die Mitgliedschaft im Elternverein Biberstein generiert. Diese ist fortlaufend und kann bei Bedarf nach Beendigung der Spielgruppenzeit wieder aufgelöst werden. Der Mitgliederbeitrag beläuft sich auf CHF 30.- pro Kalenderjahr. Ein Austritt kann auf die nächste Generalversammlung schriftlich kommuniziert werden. Die verschiedenen Angebote und Anlässe des Elternvereins sind auf der Homepage abrufbar.

Schnuppern

Wenn ein Kind Interesse an einer Schnupperstunde hat, können sich die Eltern direkt mit unserer Spielgruppenleiterin in Verbindung setzen

Probezeit

Nach Eintritt des Kindes findet eine dreiwöchige Probezeit statt. Während dieser Zeit ist ein sofortiger Austritt möglich und es sind nur die besuchten Stunden zu bezahlen. Die Probezeit ist gegenseitig. Die Kommunikation hierzu erfolgt via Spielgruppenleiterin.

Ferien, Feiertage und Absenzen

Während der Schulferien sowie an Feiertagen findet keine Spielgruppe statt. Es gilt der Ferienplan der Schule Biberstein. Die Ferientage werden nicht verrechnet. Ebenso frühzeitig bekannte Abwesenheiten der Spielgruppenleiterin.

Im Falle von Krankheit der Spielgruppenleiterin wird der Beitrag zurückerstattet, sofern die Abwesenheit zwei oder mehr Daten betrifft. Über das Vorgehen entscheidet der Vorstand.

Kurzfristige Absagen der Waldspielgruppe aufgrund schlechter Witterungsbedingungen werden trotzdem verrechnet. In solchen Fällen wird die Spielgruppe jedoch, wenn immer möglich, in den Innenspielgruppenraum verlegt.

Wir bitten Sie, krankheitsbedingte Absenzen oder Fehlzeiten aus anderen Gründen frühzeitig zuhanden der Spielgruppenleitung bekannt zu geben. Für die Absenztage erfolgt grundsätzlich keine Rückvergütung. Über Ausnahmen im Falle längerdauernder Krankheit, Wegzug etc. entscheidet der Vorstand.

Bei einem Austritt nach Ablauf der Probezeit werden die bereits im Voraus bezahlten Quartalsgebühren nicht zurückerstattet. Wir danken für Ihr Verständnis.

Generell

Eltern von Kindern, welche Mühe haben allein in der Spielgruppe zu bleiben, sind gebeten sich, wenn immer möglich, im Hintergrund zu halten. Ziel ist, das Kind in einem zum Teil ersten Ablösungsschritt zu unterstützen und auf die kommende Kindergartenzeit vorzubereiten.

Sollte nach individuell besprochener Übergangszeit keine Ablösung von den Eltern möglich sein, wir ein Gespräch zwischen Spielgruppenleitung und Eltern gesucht, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Kleinere Geschwisterkinder sind willkommen, solange die Aufsicht bei den Eltern ist, diese die Spielgruppenkinder nicht in irgendeiner Art stören sowie mit dem normalen Lärmpegel, welcher in der Spielgruppe herrscht, umgehen können.

 

Rechnungstellung

Der Betrag wird vierteljährlich zu Beginn des Quartals in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Bei unbezahlten Beiträgen behält sich der Vorstand weitere Schritte, bis zum Ausschluss des Kindes von der Spielgruppe vor.

Ermässigungen, Geschwisterrabatt

Der Spielgruppenbesuch soll nicht an den finanziellen Möglichkeiten einer Familie scheitern. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, die anfallenden Kosten zu tragen, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit unserem Vorstand.

Es wird ein Geschwisterrabatt von 25% auf den Gesamtbetrag gewährt.

Bitte beachten Sie ausserdem das Beitragsreglement für externe Kinderbetreuung der Gemeinde Biberstein.

Anmeldung/Austritt

Die Anmeldung gilt für ein Schuljahr und erlischt am Ende des Schuljahres automatisch. Nach Ablauf der Probezeit ist ein Austritt nur auf Ende des Quartals möglich. Die Abmeldung muss 1 Monat vor Quartalsende dem Vorstand des Vereins mitgeteilt werden.

Versicherung

Die Kinder sind NICHT durch die Spielgruppe versichert. Die Unfall- und Haftpflichtversicherung des Kindes ist Sache der Eltern. An Eltern-Kinder-Anlässen tragen die Eltern die Verantwortung für ihre Kinder.